Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuell gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 01.01.2023). Sie können diese auch weiter unten als PDF Datei herunterladen.


§ 1 Vertragspartner

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Hageböck-Eventservice und Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt), die Sach und Dienstleistungen von Hageböck-Eventservice in Anspruch nehmen.
  2. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot

  1. Die erstellten Angebote verlieren nach 4 Wochen ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.

§ 3 Zahlungskonditionen

  1. Nach § 19 Abs. 1 UStG ist in dem Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer enthalten. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tage zu begleichen. Die Zahlungsart ist dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

§ 4 Haftung

  1. Für Schäden an Körper, Gesundheit und Leben haftet Hageböck-Eventservice nur, soweit sie diese durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht hat. Für sonstige Schäden haftet Hageböck-Eventservice nur, soweit sie diese durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht hat.

§ 5 Stornierungen

  1. Sollte ein DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich der Hageböck-Eventservice einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Kurzfristige DJ Wechsel sind möglich, werden aber individuell vorher mit dem Kunden abgesprochen.
  2. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

§ 6 Auftrittsdauer

  1. Die Auftrittsdauer des DJ ́s beginnt wenn nicht anders vereinbart mit dem Laufen der Musik und endet wie in dem Angebot/Auftragsbestätigung vereinbart. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich

 

§ 7 Dienstleistungen

  1. Der Vertrag über Dienstleistungen wie z.B. DJ-Leistung, Auf/Abbau und/oder Bedienung von technischen Geräten etc. kommt durch das Angebot oder die Auftragsbestätigung zustande. Bei Absage einer gebuchten Veranstaltung durch den Auftraggeber kann Schadenersatz fällig werden. Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 75%, bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50%, bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25% der schriftlich vereinbarten Summe der Auftragsbestätigung fällig. Die jeweiligen ersparten Aufwendungen werden unter Offenlegung der Kalkulation hierbei berücksichtigt.
  2. Der Auftraggeber sorgt für zumutbare, transportgerechte Zugänge (Ebenerdig, ohne Stufen/hohe Kanten), Auf- und Abbauzeiten und eine geeignete und ausreichende Fläche inkl. Stromanschluss je nach Bedarf. Die Fläche/Räumlichkeit muss frei nutzbar sein. Sollten zum vereinbarten Aufbau-/ Abbautermin die vorstehend genannten Erfordernisse nicht erfüllt sein, so ist Hageböck-Eventservice berechtigt, die Dienstleistung nicht auszuführen. Zusatzkosten hierfür trägt der Auftraggeber.
  3. Die Kosten für den eigentlichen Auftrag bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Genehmigungen / GEMA

  1. Der Kunde ist verantwortlich für alle veranstaltungserforderlichen Genehmigungen (GEMA / Stadtverwaltung etc.).
  2. Alle Gebühren werden vom Kunden getragen.

§ 9 Gewährleistungsansprüche des Kunden

  1. Liegt ein Mangel vor, so ist Hageböck-Eventservice nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist ein Austausch oder eine Reparatur nicht rechtzeitig möglich, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden im Übrigen sind ausgeschlossen.

§ 10 Beschädigungen an Technik:

  1. Werden bei der Veranstaltung Technische Geräte beschädigt, hat der Verursacher dafür aufzukommen. Kann dieser nicht ermittelt werden, ist der Kunde im vollen Umfang für den Schaden verantwortlich und hat diesen schnellstmöglich zu begleichen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Hageböck-Eventservice und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Coesfeld.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt. Kommt eine Einigung nicht zustande gilt die gesetzliche Regelung.

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AGB Hageböck-Eventservice 01.01.2023.pd
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